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Venture
Capital/Private Equity von A bis Z
Private Equity/Venture Capital ist ein (vor allem in Österreich)
noch sehr junger Bereich der Finanzdienstleistungen, der seinen
Ursprung im angloamerikanischen Raum hat. Daher ist die Fachsprache
von einer Vielzahl an sehr spezifischen Anglizismen geprägt. Die
wichtigsten dieser Fachtermini haben wir im folgenden für Sie angeführt
und definiert. Dabei erheben wir keinen Anspruch auf Vollständigkeit
und werden diese Wissensdatenbank laufend um weitere Themen und
Begriffe erweitern.
M
MBI |
| Abkürzung
für Management Buy-In. |
MBO |
| Abkürzung
für Management Buy-Out. Übernahme eines Unternehmens durch
das vorhandene Management. |
Mergers & Acquisitions |
| Das
Geschäft von Unternehmenskauf, -verkauf und -fusionen im
Englischen. M&A steht als Synonym für alle Beratungstätigkeiten
rund um den Übergang von gesamten Unternehmen bzw von Unternehmensanteilen
sowie Teilbetrieben und Tochtergesellschaften. |
Mezzanine-Kapital |
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Risikokapital in der Form von unbesicherten Darlehen mit
Eigenkapitalcharakter. Finanzmittel, die die Finanzierungslücke
zwischen Eigen- und Fremdkapital in der Kapitalstruktur
insbesondere bei Wachstumsunternehmen und Akquisitionen
füllen. Mezzanin-Kapital ist ein Begriff der strukturierten
Finanzierung und ein hybrides Finanzierungsinstrument mit
sehr unterschiedlichen Ausprägungen. Grundsätzlich wird
zwischen dem eigenkapitalgeprägten Equity Mezzanine Capital
(Junior Mezzanine) und dem fremdkapitalorientierten Debt
Mezzanine Capital (Senior Mezzanine) unterschieden. In Deutschland
und Österreich gebräuchliche Formen sind: typische und atypische
stille Beteiligungen, Subordinated Debt mit Equity Kicker,
partiarische Darlehen, Gesellschafterdarlehen, Vorzugsaktien,
Genussscheine etc. |
Milestones, Meilensteine |
| Operativ
messbare Tatbestände in der Unternehmensentwicklung, die
nach Ablauf einer gewissen Zeit eingehalten werden müssen
(zB Umsatzzahlen) und bei Erreichen eine gewisse Konsequenz
auslösen (zB frisches Kapital). |
Mittelstandsfinanzierungsgesellschaft |
| Rechtsinstitut
des § 6 b iVm § 5 Z 14 KStG (Körperschaftsteuergesetz).
Aktiengesellschaft für die Beteiligung an mittelständischen,
gewerblichen Unternehmen, für die bei Einhaltung der gesetzlichen
Kriterien steuerliche Erleichterungen im Vergleich zu "normalen"
Aktiengesellschaften gelten. |
Moral Hazard |
| Anreiz
zu missbräuchlichem Verhalten im Zusammenhang mit vertraglichen
Bestimmungen. |
Multiples |
| Multiplikatoren
gewisser finanzieller Kennzahlen von Unternehmen sind beliebte
erste Indikatoren für Unternehmensbewertungen. |
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© 2008 ProRegio Mittelstandsfinanzierungs
AG
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