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Venture Capital/Private Equity von A bis Z

Private Equity/Venture Capital ist ein (vor allem in Österreich) noch sehr junger Bereich der Finanzdienstleistungen, der seinen Ursprung im angloamerikanischen Raum hat. Daher ist die Fachsprache von einer Vielzahl an sehr spezifischen Anglizismen geprägt. Die wichtigsten dieser Fachtermini haben wir im folgenden für Sie angeführt und definiert. Dabei erheben wir keinen Anspruch auf Vollständigkeit und werden diese Wissensdatenbank laufend um weitere Themen und Begriffe erweitern.


M

MBI
Abkürzung für Management Buy-In.

MBO
Abkürzung für Management Buy-Out. Übernahme eines Unternehmens durch das vorhandene Management.

Mergers & Acquisitions
Das Geschäft von Unternehmenskauf, -verkauf und -fusionen im Englischen. M&A steht als Synonym für alle Beratungstätigkeiten rund um den Übergang von gesamten Unternehmen bzw von Unternehmensanteilen sowie Teilbetrieben und Tochtergesellschaften.

Mezzanine-Kapital
Risikokapital in der Form von unbesicherten Darlehen mit Eigenkapitalcharakter. Finanzmittel, die die Finanzierungslücke zwischen Eigen- und Fremdkapital in der Kapitalstruktur insbesondere bei Wachstumsunternehmen und Akquisitionen füllen. Mezzanin-Kapital ist ein Begriff der strukturierten Finanzierung und ein hybrides Finanzierungsinstrument mit sehr unterschiedlichen Ausprägungen. Grundsätzlich wird zwischen dem eigenkapitalgeprägten Equity Mezzanine Capital (Junior Mezzanine) und dem fremdkapitalorientierten Debt Mezzanine Capital (Senior Mezzanine) unterschieden. In Deutschland und Österreich gebräuchliche Formen sind: typische und atypische stille Beteiligungen, Subordinated Debt mit Equity Kicker, partiarische Darlehen, Gesellschafterdarlehen, Vorzugsaktien, Genussscheine etc.

Milestones, Meilensteine
Operativ messbare Tatbestände in der Unternehmensentwicklung, die nach Ablauf einer gewissen Zeit eingehalten werden müssen (zB Umsatzzahlen) und bei Erreichen eine gewisse Konsequenz auslösen (zB frisches Kapital).

Mittelstandsfinanzierungsgesellschaft
Rechtsinstitut des § 6 b iVm § 5 Z 14 KStG (Körperschaftsteuergesetz). Aktiengesellschaft für die Beteiligung an mittelständischen, gewerblichen Unternehmen, für die bei Einhaltung der gesetzlichen Kriterien steuerliche Erleichterungen im Vergleich zu "normalen" Aktiengesellschaften gelten.

Moral Hazard
Anreiz zu missbräuchlichem Verhalten im Zusammenhang mit vertraglichen Bestimmungen.

Multiples
Multiplikatoren gewisser finanzieller Kennzahlen von Unternehmen sind beliebte erste Indikatoren für Unternehmensbewertungen.

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Mittelstandsfinanzierungs AG
 


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