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Venture Capital/Private Equity von A bis Z

Private Equity/Venture Capital ist ein (vor allem in Österreich) noch sehr junger Bereich der Finanzdienstleistungen, der seinen Ursprung im angloamerikanischen Raum hat. Daher ist die Fachsprache von einer Vielzahl an sehr spezifischen Anglizismen geprägt. Die wichtigsten dieser Fachtermini haben wir im folgenden für Sie angeführt und definiert. Dabei erheben wir keinen Anspruch auf Vollständigkeit und werden diese Wissensdatenbank laufend um weitere Themen und Begriffe erweitern.


A

Accelerator
"Beschleuniger", Institution, die durch intensives Coaching jungen Unternehmen zu einer schnellen Entwicklung verhilft.

Added Value
Wertzuwachs, der durch Einbringen von Management-Know-How und die Betreuung der Beteiligungsgesellschaft erzielt wird.

Agency Costs
Kosten für den Principal (Auftraggeber), die aufgrund des Principal-Agent-Problems (Agent = Auftragnehmer) entstehen können (siehe Principal Agent Modell).

Agio
Auch Aufgeld, Aufschlag. In Prozent ausgedrückter Preisaufschlag auf den nominellen Ausgabepreis einer Aktie oder eines Kommanditanteils.

Amber Light
Warnsignal, das auf Probleme in (potenziellen) Beteiligungsunternehmen hinweist ("Red Flag").

Anti-Dilution Protection
Verdünnungsschutz. Festgelegter Anteil des geschützten Investors unabhängig von nachfolgenden Finanzierungsrunden bis zum endgültigen Unternehmensverkauf (siehe Exit). Die Anti-Dilution ist daher ein Bezugsrecht auf Anteile in künftigen Finanzierungsrunden, die unterhalb der Bewertung dieser Finanzierungsrunde liegen.

Asset Deal
Firmenübernahme durch Kauf der einzelnen materiellen Wirtschaftsgüter. Gegensatz: Share Deal (Kauf der Anteile).

Asset Sales Deal
Übernahmetransaktion, bei der ein großer Teil des Kaufpreises durch Aktivaverkäufe der übernommenen Gesellschaft realisiert wird. Die Verkäufe nicht betriebsnotwendiger Aktiva führen zur Reduzierung des Schuldendienstes.

Asset Stripping
Zerschlagung eines übernommenen Unternehmens durch Verkauf von Unternehmensteilbereichen, die nicht zum Kerngeschäft gehören, aber nicht betriebsnotwendigen Vermögensgegenständen.

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